Zufahrt und Parkieren
Das Parkieren auf Landwirtschaftsland und das Befahren von Waldstrassen ist verboten. Die Zufahrt zur Waldhütte ist nur im Rahmen einer gültigen Vermietung gestattet. Fahrten sind auf das Notwendigste zu beschränken; vor allem darf die Nachtruhe nicht gestört werden. Die Zufahrtsstrasse ist unter Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h schonend zu befahren.
Eine ungehinderte Zufahrt zur Waldhütte kann vor allem im Winter nicht in jedem Fall garantiert werden.
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